Schwarz auf weiß
1. Zwischen dem Kunden und der Berendsohn AG (BAG) gilt ausschließlich das, was schriftlich oder elektronisch wie nachfolgend beschrieben vereinbart wurde. Der Vertragsschluss mit der BAG erfolgt
Es gelten die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Das liebe Geld
2. Die Preise beinhalten einfarbigen Werbeaufdruck auf einer Seite eines Artikels in Normalschrift, sofern der Artikel für eine Werbeanbringung vorgesehen ist und gelten frei Haus zzgl. anteiliger Fracht- u. Handlingskosten in Höhe von 3 % des Auftragswertes, zzgl. Mehrwertsteuer. Die Übersendung der Rechnung erfolgt in elektronischer Form (elektronische Rechnung) oder auf dem Postweg. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.
3. Die Berendsohn AG erhebt, verwaltet und nutzt Ihre personen- und unternehmensbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung. Sie willigen ein, dass im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses Auskünfte bei Auskunfteien eingeholt werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die in der Datenbank einer Auskunftei zu Ihrer Person und/oder Unternehmen gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, die zur Beitreibung des überfälligen Rechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens entstandenen Kosten in Höhe einer Geschäftsgebühr, zuzüglich Auslagenpauschale gemäß Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu erstatten.
Wir liefern
4. Die Bedruckung der Artikel wird bei Auftragserteilung vereinbart. Als Serviceleistung (kein Vertragsinhalt) erhält der Kunde einen Korrekturabzug. Je nach Artikel beträgt die Lieferzeit 4 – 6 Wochen nach Bestätigung des Korrekturabzuges für Aufträge mit Werbeanbringung (eingetragener Liefertermin „00“). Aufträge ohne Werbeanbringung werden schnellstmöglich geliefert. Je nach Vereinbarung ist eine Lieferung für einen bestimmten Kalendermonat oder einen Fixtermin möglich.
5. Der Kunde versichert, dass die von ihm eingereichten Vorlagen (OFZ, Fotos, Druckvorlagen, etc.) nicht mit Rechten Dritter (Marken-/Urheberrechte, etc.) behaftet sind. Hinsichtlich der durch die BAG erfolgte Werbegestaltung nebst Grafikdateien sowie des Stickprogrammes (bei Fashionartikeln) ist ein etwaiger Herausgabeanspruch des Kunden ausgeschlossen.
6. Artikeländerungen in Farbe und Design, sowie technische Verbesserungen behält sich die BAG ausdrücklich vor. Geringfügige Farbabweichungen können produktionsbedingt entstehen, insbesondere im Digitaldruck.
7. Bei Streuartikeln mit Werbeanbringung ist aus technischen Gründen unter Umständen eine Mehr- oder Minderbelieferung von max. 5% zur vereinbarten Menge möglich. Die stückgenaue Lieferung ist jedoch die Regel.
8. Bei Annahmeverzug hat die BAG das Recht, in angemessenem Umfang Lagergeld zu erheben und, wenn das Lagergeld den Warenwert überschreitet, die Ware zu vernichten oder anderweitig zu veräußern.
9. Bei Überschreitung der Lieferfrist über den vorgesehenen Liefermonat hinaus, muss der Kunde der BAG schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung der BAG bleibt vorbehalten.
10. Die BAG kann vom Vertrag zurücktreten, falls der Kunde Verpflichtungen aus vorhergehenden Aufträgen nicht erfüllt hat. Ein Rücktrittsrecht hat die BAG auch, wenn sie Hinweise auf Zahlungsrisiken beim Kunden hat.
11. Das Artikelsortiment der BAG ist nicht zum Weiterverkauf bestimmt.
Im Falle eines Falles
12. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware müssen spätestens 14 Tage nach Erhalt schriftlich bei der BAG reklamiert werden. Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach Erhalt in angemessenem Umfang auf Mängel und Vollständigkeit untersuchen. Versteckte Mängel können nach Auslieferung innerhalb eines Jahres mit einer Frist von 14 Tagen nach Kenntniserlangung durch den Kunden schriftlich gegenüber der BAG reklamiert werden. Nach Ablauf dieser Fristen sind sämtliche Gewährleistungs- und daraus resultierende Schadensersatzansprüche erloschen.
13. Im Falle einer mangelhaften Lieferung hat der Kunde einen Anspruch auf Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung, die in angemessener Frist zu erfolgen hat. Schlägt die Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung fehl, kann der Kunde wahlweise die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
14. Schadensersatzansprüche gegen die BAG wegen Verzuges oder mangelhafter Lieferung oder Unmöglichkeit sind insoweit ausgeschlossen, als nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der BAG vorliegt. Ersatz eines ihm entgangenen Gewinns kann der Kunde nicht verlangen.
Streit möchten wir vermeiden
15. Ist der Kunde Kaufmann oder hat der Kunde keinen Wohnsitz im Inland, bzw. ist ein Wohnsitz im Inland zum Zeitpunkt der Klage nicht zu ermitteln, so ist Hamburg Erfüllungsort. Gerichtsstand ist Hamburg-Mitte.
Hamburg, 12.04.2021
Sie bestellen zu unseren oben genannten Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme und Geltung Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen. Unsere Preise verstehen sich zzgl. MwSt. sowie 3 % anteiliger Handlingskosten. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie zudem, dass diese Bestellung im Auftrag bzw. mit Einverständnis der Firmenleitung getätigt wird.
Geschäftsbedingungen für eine faire Partnerschaft – Produkte: Webprodukte (Webseite, Onlineshop, KI Chatbot, Local Listing, Local Listing Pro), Google Ads, Local SEO, Social Media Marketing und Logogestaltung
Schwarz auf weiß
1. Zwischen dem Kunden und der Berendsohn AG (BAG) gilt ausschließlich das, was schriftlich oder elektronisch wie nachfolgend beschrieben vereinbart wurde. Der Vertragsschluss mit der BAG erfolgt durch die Unterschrift des Kunden
Es gelten die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Das liebe Geld
2. Alle vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Übersendung der Rechnung erfolgt in elektronischer Form (elektronische Rechnung) oder auf dem Postweg.
4. Der Kunde hat die Möglichkeit, mit der BAG das Mandat für die Ausführung von SEPA-Basislastschriften zu vereinbaren. Zahlungen des Kunden erfolgen dann durch den entsprechenden Bankeinzug. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollten der BAG durch die Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts Kosten entstehen, wird der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich erstatten. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, die zur Beitreibung des überfälligen Rechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens entstandenen Kosten in Höhe einer Geschäftsgebühr, zuzüglich Auslagenpauschale gemäß Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu erstatten.
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig
5. Die BAG erhebt, verwaltet und nutzt Ihre personen- und unternehmensbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung. Sie willigen ein, dass im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses Auskünfte bei Auskunfteien eingeholt werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die in der Datenbank einer Auskunftei zu Ihrer Person und/oder Unternehmen gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden.
Zum reibungslosen Ablauf
6. Nach Auftragserteilung stimmt die BAG mit dem Kunden einen Termin für ein telefonisches Briefinggespräch zur Abstimmung der Inhalte des bestellten Produktes ab. Dieser findet spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung statt. Der Kunde kann diesen Termin einmalig um höchstens zwei Wochen aus wichtigem Grund verschieben. Sollte der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erreicht werden und auch in den darauffolgenden fünf Werktagen eine Kontaktaufnahme zum Kunden aus nicht von der BAG zu vertretenden Gründen scheitern, ist diese berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, danach greift Punkt "Vorzeitige Vertragsaufhebung" (aus AGB) mit der Folge, dass der Kunde eine pauschale Vergütung gemäß Ziffer 13 (aus AGB) schuldet.
Abnahme
7. Nach Fertigstellung und Entgegennahme des Werkes ist der Kunde verpflichtet, dieses innerhalb von zwei Wochen abzunehmen. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht ausdrücklich wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Vertragslaufzeit und Kündigung (Webprodukte)
8. Mit Abnahme des Webproduktes beginnt die vertraglich vereinbarte Servicelaufzeit. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die vertraglich vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht von einer Partei fristgemäß zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird, soweit nicht anders vereinbart..
9. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde im Verzugsfalle trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet oder seinen Mitwirkungspflichten zur Vertragsumsetzung nicht nachkommt.
10. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
11. Im Falle der Kündigung des Produktes Webseite wird dem Kunden nach Vertragsende die Möglichkeit verschafft, die Webseite binnen sechs Wochen nach Vertragsende auf einen anderen Host-Anbieter zu transferieren. Nicht umfasst hiervon sind graphische und fotographische Darstellungen, die die BAG für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt (lizenziert) hat.
12. Das Recht auf Transferierung der Seite besteht nur, sofern der Kunde seinen bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
Vorzeitige Vertragsaufhebung
13. Die Parteien sind an den Vertragsinhalt gebunden. Sollte der Kunde am Vertrag vor Abnahme des Produktes nicht mehr festhalten wollen, wird ihm eine vorzeitige Vertragsaufhebung gegen Zahlung einer pauschalen Vergütung bzw. eines pauschalierten Schadensersatzes in Abhängigkeit des bisher entstandenen Aufwandes bzw. erbrachter Leistung ermöglicht.
14. Der pauschale Betrag beläuft sich in der Regel
a) bei dem Produkt "Webseite", "Onlineshop" und "KI-Chatbot"
aa) nach Durchführung des Verkaufsgesprächs auf 30 % der Vergütung,
bb) nach Durchführung des Briefinggesprächs auf 55 % der Vergütung,
b) bei dem Produkt „Local Listing“ auf 30 % der Vergütung für die erste Vertragslaufzeit, auch beispielsweise wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass der Kunde bereits über einen Local Listing Dienst eines anderen Anbieters verfügt,
c) bei dem Produkt „SoMe Werbe-& Jobanzeige“
ca) nach Durchführung des Verkaufsgesprächs auf 30 % der Vergütung,
cb) nach Durchführung des Briefinggesprächs auf 55 % der Vergütung,
d) bei dem Produkt "Google Ads" und "Local SEO"
da) nach Durchführung des Verkaufsgesprächs auf 30 % der Vergütung,
db) nach Durchführung des Briefinggesprächs auf 55 % der Vergütung,
e) bei dem Produkt „Facebook Business Site“
ea) nach Durchführung des Verkaufsgesprächs auf 30 % der Vergütung,
eb) nach Durchführung des Briefinggesprächs auf 55 % der Vergütung.
Wenn Sie uns mit Local Listing beauftragen
15. Die BAG ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten den Portalen zu übertragen bzw. zugänglich zu machen. Sie darf zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Daten gegenüber den Portalen im Namen des Kunden auftreten.
16. Die BAG wird sich um die Erstellung, Optimierung und Pflege von Firmeneinträgen bei möglichst vielen populären Online-Portalen bemühen. Sie behält sich hierbei die absolute Freiheit in Auswahl und Gestaltung vor, soweit vom Kunden keine konkreten Vorgaben gemacht werden.
17. Die BAG übernimmt keine Gewähr für die technische Verfügbarkeit des jeweiligen Portals.
18. Die BAG ist berechtigt, für den Kunden einen „Google MyBusiness“ Eintrag anzulegen. Die BAG ist Inhaber dieses Eintrags. Bei Vertragsbeendigung wird die Inhaberschaft auf Wunsch des Kunden auf diesen übertragen. Mit Vertragsbeendigung endet die Verantwortlichkeit der BAG für den Inhalt des Eintrags.
19. Sofern der Kunde bereits über ein Profil bei Google oder Facebook verfügt, gewährt die BAG ihm Möglichkeit, dieses mit dem von der BAG zu erstellenden Profil zu verknüpfen.
20. Die BAG haftet weder für die verzögerte oder abgelehnte Annahme der Daten, noch für die spätere Löschung seitens der Portale. Die BAG haftet ferner nicht für die Veränderung der eingepflegten Daten seitens der Portale und die Platzierung der Daten auf der jeweiligen Portalseite. Die BAG haftet auch nicht für die Stilllegung von Portalen.
Wenn Sie uns mit Google Ads beauftragen
21. Die Erstellung, Einrichtung und Verwaltung eines Googles Ads-Kontos sowie von Google Ads-Werbekampagnen erfolgt durch die BAG im Namen des Kunden anhand der Netzwerkvorgaben von Google.
22. Sie stellen der BAG die hierfür erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung.
23. Die Auftragserteilung beschränkt sich auf die Domain, deren Bekanntheit gesteigert werden soll, welche Sie bei Auftragserteilung angeben.
24. Die Erstellung einer Google Ads-Kampagne ist auf drei Anzeigegruppen und 10 Keywords begrenzt. Die Auswahl wird unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden durch die BAG nach billigem Ermessen vorgenommen und bei Bedarf abgeändert.
25. Google sieht im Rahmen von Google Ads-Kampagnen die Funktion „weitgehend passende Keywords“ vor. Im Rahmen dieser Funktion schaltet Google die Anzeigen des Kunden für gewisse Varianten der Keywords. Welche Keywords in diesem Zusammenhang als relevant anzusehen sind, wird durch Google bestimmt. Eine Haftung hierfür übernimmt die BAG nicht.
26. Die BAG bemüht sich um eine bestmögliche Positionierung. Den Eintritt eines konkreten wirtschaftlichen Erfolges oder konkreter Zugriffszahlen auf die hinterlegte Domain schuldet die BAG nicht.
27. Die Festlegung des Werbebudgets nebst Abrechnung und Zahlung erfolgt vom Kunden direkt an Google auf Basis der im Werbe-Konto hinterlegten Zahlungsart. Die BAG hat auf die Preisgestaltung und Zahlungsbestimmungen von Google keinen Einfluss. Kommt der Kunde seinen diesbezüglichen Verpflichtungen gegenüber Google nicht oder nicht fristgerecht nach und führt dies dazu, dass die Leistung nicht vollumfänglich erbracht hat, geht dies nicht zu Lasten der BAG. Die Vergütungsansprüche sind nicht vom Erfolg der Google Ads Kampagne, sondern lediglich von der Gestaltung der Werbemaßnahme abhängig.
28. Handelt es sich um einen Laufzeitvertrag (Google Ads Management), beginnt die Laufzeit mit der Abnahme des Produktes, spätestens jedoch zwei Monate nach der ersten Layout-Erstellung, auch wenn bis dahin keine Abnahme erfolgt ist, es sei denn, die Berendsohn AG hat die verzögerte Abnahme zu vertreten.
29. Der Laufzeitvertrag verlängert sich jeweils automatisch um einen Monat, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt wird, soweit nicht anders vereinbart.
30. Die Höhe der Vergütung der BAG richtet sich nach dem jeweils mit Google vereinbarten Werbebudget für den betreffenden Monat entsprechend der aktuellen Preisliste.
Wenn Sie uns mit Social Media Marketing (SoMe Werbeanzeigen, SoMe Jobanzeigen, Facebook Unternehmensseite) beauftragen
31. Die Erstellung, Einrichtung und Verwaltung eines Benutzerkontos sowie von Werbeinhalten (Unternehmensseite, Werbekampagnen, Stellenanzeigen etc.) auf einer Social Media Plattform (z.B. Facebook, Instagram) erfolgt durch die BAG im Namen des Kunden anhand der Netzwerkvorgaben des jeweiligen Social Media Anbieters.
32. Sie stellen der BAG die hierfür erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung (z.B. Logo, Bilder, Produkt- und Dienstleistungsinformationen, Impressum, Link zur Datenschutzerklärung).
33. Werbeinhalte erstellt die BAG in Text, Bild und Video nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Materialien sowie Ihrer Interessen und mit Ihnen geschlossenen Vereinbarungen.
34. Die BAG wird sich gewissenhaft bemühen, etwaige von Ihnen mitgeteilten Zielgruppendefinitionen zu berücksichtigen, soweit diese zulässig sind.
35. Die BAG übernimmt keine Garantie für Art, Anzahl und Qualität der über Kampagnen gewonnene Kontakte („Leads“).
36. Die BAG ist mit Fertigstellung der Werbeanzeige zur Rechnungstellung berechtigt. Von einer Live-Schaltung der Werbeanzeige ist die Rechnungstellung nicht abhängig.
Wenn Sie uns mit dem KI Chatbot beauftragen
37. Die BAG stellt dem Kunden eine Software zur Implementierung eines textbasierten Dialogsystems zur Verfügung, welches das Chatten mit einem technischen System erlaubt (sogenannter. Chatbot, Produktname: „KI-Chatbot“). Der „KI-Chatbot“ wird auf der Website des Kunden implementiert und ermöglicht die Eingabe von Anfragen durch Dritte in Textform. Die Software generiert aus einer Datenbank eine Antwort, die in Text(- oder Sprach)format ausgegeben werden kann.
38. Kunden-spezifischen Informationen zur Befüllung der Datenbank sind vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Für die Kunden-spezifischen Inhalte zur Befüllung der Datenbank ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
39. Die Verantwortlichkeit der BAG beschränkt sich darauf, mittels des „KI-Chatbot“ eine technische Schnittstelle zwischen den Daten des Dritten bei einer Anfrage über den „KI-Chatbot“ und der vom Kunden befüllten Datenbank, mittels derer eine Antwort auf die Anfrage generiert wird, herzustellen.
40. Bei dem „KI-Chatbot“ kommt eine Software zur Anwendung, die einen Algorithmus auf Basis einer „Künstlichen Intelligenz“ verwendet und die sich kontinuierlich verbessert. Der Kunde ist darüber informiert und sich im Klaren, dass es sich dabei um eine neue Technologie handelt, bei der eine richtige Verknüpfung von Daten nicht in jedem Fall erwartet und zugesagt werden kann. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf eine bestimmte Verknüpfung von Daten oder die Generierung bestimmter Antworten.
41. Die BAG stellt dem Kunden den „KI-Chatbot“ für die Dauer der Vertragslaufzeit 24 Stunden am Tag und 356 Tage pro Jahr zur Nutzung zur Verfügung.
42. Die Nutzungsmöglichkeit des „KI-Chatbot“ ist auf die vertraglich vereinbarte Anzahl der Konversationen pro Kalendermonat begrenzt. Eine Konversation definiert sich pro Texteingabe und deren Absendung durch den Dritten. Ist das monatliche Kontingent an Texteingaben erschöpft, wird der „KI-Chatbot“ bis zum Ablauf des jeweiligen Kalendermonats deaktiviert. Der Kunde erhält von der BAG die Möglichkeit, den „KI-Chatbot“ mittels Erwerbs eines ergänzenden Kontingents an Konversationen vorzeitig wieder zu reaktivieren. Ein am Monatsende etwaig verbliebenes Restkontingent an Konversationen wird nicht auf den Folgemonat übertragen, sondern verfällt.
43. Die BAG gewährleistet eine Verfügbarkeit des „KI-Chatbot“ von 99 % im Jahresmittel. Über erforderliche Wartungsarbeiten und dadurch bedingte Ausfälle des „KI-Chatbot“ wird sie den Kunden unverzüglich informieren. Ausfälle des „AI-Bot“ aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die in Satz 1 definierte Verfügbarkeit angerechnet. Für internet- oder netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere für Ausfallzeiten, in denen der „KI-Chatbot“ aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der BAG liegen, wie bspw. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc., über das Internet nicht zu erreichen ist, ist die BAG nicht verantwortlich.
44. Sollte es bei der Nutzung des „KI-Chatbot“ zu Störungen kommen, hat der Kunden die BAG hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
45. Die BAG ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Sie haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
46. Der Kunde hat die vertragsgegenständlichen Leistungen gesetzeskonform zu gestalten und zu nutzen. Dabei hat er insbesondere Urheber-, Marken-, Patentrechte sowie sonstige gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten und darf keine Dateien oder Informationen mit rechtswidrigen Inhalten oder Darstellungen verwenden und/oder öffentlich zugänglich machen.
47. Die BAG räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, räumlich unbeschränkte Recht ein, den „KI-Chatbot“ im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks zu nutzen. Dies gilt auch für neue Versionen, Updates oder Upgrades der Leistungen während der Vertragslaufzeit. Die BAG ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist. Über die Zwecke des Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen des Anbieters zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten zugänglich zu machen.
48. Der Kunde ist verpflichtet, die BAG von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Schäden, Auslagen, Strafen, Geldbußen und Gebühren freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Leistungen der BAG durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des „KI-Chatbot“ verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der BAG.
Wenn wir Ihr Logo gestalten
49. Die BAG behält sich absolute Gestaltungsfreiheit vor, soweit vom Kunden keine konkreten Vorgaben gemacht werden.
50. Der Kunde wird der BAG rechtzeitig die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen und erforderlichen Unterlagen kostenlos zur Verfügung stellen. Der Kunde steht dafür ein, dass seine Angaben richtig und vollständig sind.
51. Die BAG erteilt dem Kunden drei Logo-Entwürfe bestehend aus Wort- und ggf. Bildmarke. Der Kunde hat die Möglichkeit anhand von Korrekturläufen, deren Anzahl sich nach dem vereinbarten Vertragstyp bestimmt, Änderungswünsche zu äußern. Die Änderungswünsche des Kunden wird die BAG soweit wie möglich berücksichtigen; dieses gewährt jedoch keinen Anspruch auf eine vollständige Neugestaltung des Logos.
Wir arbeiten zusammen
52. Der Kunde unterstützt die BAG bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen zu Aussehen und Inhalt der Webseite bzw. des Logos. Diese werden in einem telefonischen Briefinggespräch konkretisiert und vereinbart.
53. Bei Notwendigkeit hat der Kunde der BAG im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
54. Die BAG behält sich vor, die Webseite bei Bedarf (z.B. sicherheitsrelevante Updates) entsprechend anzupassen.
55. Die BAG arbeitet mit Rechenzentren zusammen, die eine Netzwerkverfügbarkeit von 99,9 % im Jahresmittel gewährleisten. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann der Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis beschränkt werden.
Rechte Dritter sollen geschützt sein
56. Die Vertragsparteien versichern, dass die von ihnen beigebrachten Vorlagen (Text, Fotos, Videos etc.) nicht mit Rechten Dritten (Marken-/Urheberrechte etc.) behaftet sind und gesetzliche Vorschriften nicht verletzen.
57. Für den Fall von Schutzrechtsverletzungen (Marken-/Urheberrecht) hält die jeweils verletzende Vertragspartei die andere auf eigene Kosten frei. Die Parteien werden sich unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter gegenseitig informieren und die Rechtsverteidigung ermöglichen. Die BAG haftet allerdings, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Der Kunde ist verpflichtet, die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit von Entwürfen und sonstigen Werken vor der Verwendung im geschäftlichen Verkehr selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen.
Eigentumsvorbehalt
58. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung bleibt das gesamte Werk Eigentum der BAG. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann die BAG, unbeschadet sonstiger Rechte, die Nutzung an dem gelieferten Gesamtwerk unterbinden, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Im Falle eines Falles
59. Offensichtliche Mängel müssen spätestens 14 Tage nach Ablieferung bzw. Zugänglichmachen im Internet schriftlich bei der BAG reklamiert werden. Der Kunde muss den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Ablieferung bzw. Zugänglichmachen im Internet in angemessenem Umfang auf Mängel und Vollständigkeit untersuchen. Versteckte Mängel können danach innerhalb eines Jahres mit einer Frist von 14 Tagen nach Kenntniserlangung durch den Kunden schriftlich gegenüber der BAG reklamiert werden. Nach Ablauf dieser Fristen sind sämtliche Gewährleistungs- und daraus resultierende Schadensersatzansprüche erloschen. Im Interesse der Sicherheit und Klarheit im kaufmännischen Verkehr reicht eine telekommunikative Übermittlung der Reklamation zur Wahrung der Schriftform nicht aus.
60. Im Falle eines Mangels hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung, die in angemessener Frist und Weise zu erfolgen hat. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
61. Schadensersatzansprüche gegen die BAG wegen Verzuges oder mangelhafter Leistung oder Unmöglichkeit sind insoweit ausgeschlossen, als nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der BAG vorliegt oder der Schaden in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit liegt. Ersatz eines ihm entgangenen Gewinns kann der Kunde nicht verlangen.
62. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der BAG.
Besondere Regelungen für Domains
63. Bei der Verschaffung von Domains wird die BAG als Vermittler zwischen dem Kunden und der Vergabestelle tätig.
64. Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle zustande. Die Berendsohn AG beantragt die Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Registrierung erst ausgehen, wenn diese durch die Vergabestelle bestätigt wurde.
65. Ist die gewünschte Domain bereits anderweitig registriert oder nicht buchbar, wird die BAG dem Kunden in Absprache mit ihm eine alternative Domain vorschlagen.
66. Die BAG hält den Kunden von den Kosten für die Domain-Registrierung frei, soweit diese sich im üblichen Rahmen halten.
67. Die für die Registrierung von Domains erforderlichen Daten werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung der Domain erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains übernimmt die BAG nicht.
68. Die BAG wird bei Bestellung der Domains als Admin-C eingetragen. Bei Beendigung des Vertrages wird die Administratoreigenschaft auf den Kunden übertragen.
Referenzen, Anerkennung der Urheberschaft
69. Die BAG darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Die BAG darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
70. Die BAG hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihr erstellten Webseite.
Streit möchten wir vermeiden
71. Ist der Kunde Kaufmann oder hat der Kunde keinen Wohnsitz im Inland, bzw. ist ein Wohnsitz im Inland zum Zeitpunkt der Klage nicht zu ermitteln, so ist Hamburg Erfüllungsort. Gerichtsstand ist Hamburg-Mitte.
Hamburg, 09.09.2024
Sie bestellen zu unseren oben genannten Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme und Geltung Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen. Unsere Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie zudem, dass diese Bestellung im Auftrag bzw. im Einverständnis der Firmenleitung getätigt wird.